Allgemeine Geschäftsbedingungen 2015 der Peritus Webdesign GmbH (“Agentur”), Stand: 01.01.2015
Diese Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt nur für Projekte, die zwischen 01.01.2015 und 08.09.2016 begonnen haben. Als Datum gilt das Datum der Unterzeichnung des Pflichtenheftes bzw. das Datum der Email, die das Projekt offiziell eröffnet hat. Für alle Projekte, die seit 09.09.2016 gestartet sind, gilt die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Peritus Webdesign GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Peritus Webdesign GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Peritus Webdesign GmbH bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Peritus Webdesign GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media
Die Peritus Webdesign GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Peritus Webdesign GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Spezifikation bzw. im Angebot/Richtkostenoffert, oder einem formlosen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Peritus Webdesign GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Peritus Webdesign GmbH.
4.2 Alle Leistungen der Peritus Webdesign GmbH (insbesondere alle Skizzen, Entwürfe, Wireframes, Designs und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird der Peritus Webdesign GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand und die Kosten, der bzw. die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Peritus Webdesign GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Dateien, Logos, Dokumente etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Peritus Webdesign GmbH haftet im Falle einer Verletzung derartiger Rechte nicht. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Peritus Webdesign GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.5 Bei einem käuflichen Erwerb von Softwarekomponenten/Programmen sind keine weitergehenden Dienstleistungen von der Agentur, wie insbesondere Wartungs- und Supportleistungen und/oder Updates/Upgrades, inbegriffen. Es wird lediglich der käufliche Erwerb abgewickelt. Alle weiteren Dienstleistungen, die mit dem erworbenen Programm/Softwarekomponente in Verbindung stehen, werden extra in Auftrag gegeben und abgerechnet.
4.6 Die Agentur schuldet bei Dienstleistungserbringung die Einhaltung der entsprechenden Sorgfalt. Es wird jedoch kein bestimmter Erfolg, wie beispielsweise das Erreichen bestimmter Leistungskennzahlen, geschuldet, außer dies wurde ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart und besonders vergütet.
4.7 Seitens der Agentur besteht keine Aktualisierungspflicht betreffend den Einsatz von Brwoser- und Softwareversionen, sowie Plattformen und Updates.
4.8 Die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen ist nur innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten der Agentur (werktags von 9.00 – 18.00 Uhr; Samstage gelten nicht als Werktage) möglich. Sofern im Einzelvertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart, können Leistungen auch außerhalb der offiziellen Geschäftszeiten von der Agentur erbracht werden. Für außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Leistungen der Agentur gilt automatisch das 1 ½ fache des im Einzelvertrag vereinbarten Stundensatzes als Entgelt vereinbart.
4.9 Die Peritus Webdesign GmbH ist nicht verpflichtet, das ausgearbeitete Konzept und die Rahmenbedingungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen und übernimmt diesbezüglich keine Warnpflichten gegenüber dem Kunden. Die Agentur wird sich im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Peritus Webdesign GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Peritus Webdesign GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 Soweit die Peritus Webdesign GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
5.4 In Verpflichtung gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind ausdrücklich als verbindlich festzuhalten bzw von der Peritus Webdesign GmbH schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Peritus Webdesign GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Peritus Webdesign GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Peritus Webdesign GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Peritus Webdesign GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Peritus Webdesign GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Peritus Webdesign GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Peritus Webdesign GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 5.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum als 1 Monat erstrecken ist die Peritus Webdesign GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kunde dazu verpflichtet 40 % des Gesamtbetrages als Vorauszahlung zu leisten, 20 % als Teilzahlung bei Absegnung des Designs, 20 % als Teilzahlung bei Absegnung der Programmierung und 20 % als letzte Teilzahlung nach Go-Live des Webprojektes.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Peritus Webdesign GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen der Peritus Webdesign GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge, Kostenschätzungen, Richtkostenofferte der Peritus Webdesign GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Peritus Webdesign GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Für alle Arbeiten der Peritus Webdesign GmbH, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Peritus Webdesign GmbH zurückzustellen.
9. Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar für die von der Peritus Webdesign GmbH erbrachten Leistungen wird im Einzelfall festgelegt. Der Honoraranspruch entsteht zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Agentur hat das Recht, zur Deckung des Aufwandes, Vorschüsse zu verrechnen. Alle der Agentur entstandenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
9.2 Sämtliche Honorare verstehen sich in der Währung Euro und exklusive Steuern, Gebühren und öffentlicher Abgaben.
9.3 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Peritus Webdesign GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Peritus Webdesign GmbH.
9.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Peritus Webdesign GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 25,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Peritus Webdesign GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Peritus Webdesign GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Mahnung und Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
9.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Peritus Webdesign GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Nutzungsrecht, Eigentumsrecht, Urheberrecht & Lizenzierung
10.1 Alle Leistungen der Peritus Webdesign GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Peritus Webdesign GmbH und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Peritus Webdesign GmbH jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Peritus Webdesign GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Lehverhältnis. Sämtliche sonstige Rechte am geistigen Eigentum behält sich die Peritus Webdesign GmbH ausdrücklich vor.
10.2 Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen der Peritus Webdesign GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Peritus Webdesign GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Peritus Webdesign GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Peritus Webdesign GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Peritus Webdesign GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Peritus Webdesign GmbH notwendig.
10.5 Für Nutzung gemäß Abs 4. steht der Peritus Webdesign GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6 Für die unbefugte Weitergabe von Leistungen beziehungsweise Komponenten und Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hat der Auftraggeber auf Anforderung durch die Peritus Webdesign GmbH eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des eigentlich geschuldeten zehnfachen Jahresnutzungsentgelts an die Agentur zu entrichten.
10.7 Der Kunde haftet der Peritus Webdesign GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
10.8. Jeglicher im Zuge eines Kundenprojekts erstellte Code darf von der Peritus Webdesign GmbH verwendet und veröffentlicht werden. Alle Rechte und Entwicklungen verbleiben bei der Agentur Peritus Webdesign GmbH.
11. Kennzeichnung
11.1 Die Peritus Webdesign GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, im Impressum und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Zustimmungsrecht und/oder ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Peritus Webdesign GmbH ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bzw. Kundeskunden (im Falle einer Agenturpartnerschaft bzw. Auslagerung einzelner Arbeitspakete einer anderen Agentur an die Peritus Webdesign GmbH) bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
12.1 Alle Leistungen der Agentur sind vom Auftraggeber gemäß § 377 ff UGB auf Mängel zu untersuchen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Peritus Webdesign GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Peritus Webdesign GmbH zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Peritus Webdesign GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Peritus Webdesign GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Peritus Webdesign GmbH haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Peritus Webdesign GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
12.5 Der Auftraggeber ist für die Auswahl der Agenturleistungen selbst verantwortlich. Der Kunde trägt das Risiko, dass die ausgewählten Leistungen seinen Ansprüchen genügen.
12.6 Für Fehler und Mängel, die der Sphäre des Auftraggebers oder seinen Lieferanten zuzurechnen sind, besteht keine Gewährleistung. Dies betrifft insbesondere Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung, sowie nachträglichen oder unautorisierten Zugriff durch Dritte, veränderte Systemkomponenten zurückzuführen sind.
12.7 Alle von der Peritus Webdesign GmbH umgesetzte Webprojekte werden im Browser von Microsoft (Internet Explorer) in der aktuellen Version und 1 Version darunter getestet. Ist eine Optimierung für ältere Versionen gewünscht, muss dies explizit, gesondert vereinbart werden.
13. Haftung, Haftungsbeschränkung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Peritus Webdesign GmbH und die ihrer Angestellten, Gesellschafter, Geschäftsführere, Auftragenehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (“Leute”) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer “Leute”.
13.2 Jegliche Haftung der Peritus Webdesign GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Peritus Webdesign GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Peritus Webdesign GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Peritus Webdesign GmbH. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13.4 Die Peritus Webdesign GmbH arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und haftet daher nicht für das Eintreten oder Nicht-Eintreten des Erfolges, ebensowenig haftet die Agentur für entgangene Gewinne und insbesondere nicht dafür, dass das jeweilige Projekt sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
14. Vertragsdauer, Fristen, Rücktritt
14.1 Die Vertragslaufzeit ist im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.
14.2 Einen auf unbestimmte Dauer geschlossenen Einzelvertrag kann jede Partei mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (Einlangen) zum Monatsende kündigen. Bei einem auf einmalige Leistung gerichteten Einzelvertrag besteht kein ordentliches Kündigungsrecht.
14.3 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Kunden hat die Agentur ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw des vereinbarten Gesamtbetrages.
14.4 Unberechtigte Auflösungen des Einzelvertrages, wie insbesondere Stornierungen durch den Kunden, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur wirksam. Ist die Agentur mit einer Auflösung einverstanden, so hat die Agentur das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
15. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
16. Schlussbestimmungen
Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Einzelvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
17. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Peritus Webdesign GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Auschluss des UN-Kaufrechts.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Peritus Webdesign GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
18.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Peritus Webdesign GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Peritus Webdesign GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
18.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.